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26.07.2023

Räu­mung Laubengänge:

Ich habe euch ein Schreiben betr­e­f­fend Räu­mung der Laubengänge gesandt und darauf ver­schiedene Rück­mel­dun­gen erhal­ten. Daher habe ich mich an die Gemeinde gewen­det, um weit­ere Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

Die Laubengänge, Nis­chen und Vor­plätze müssen jed­erzeit frei und sich­er bege­hbar sein. Es ist wichtig, dass diese Orte im Falle eines Bran­des als Flucht- und Ret­tungswege dienen kön­nen. Aus diesem Grund dür­fen sie keinen anderen Zweck­en dienen und müssen völ­lig frei von Gegen­stän­den bleiben.

Gegen­stände wie Möbel, Schuhgestelle, Velos und auch Blu­men­töpfe gehören nicht in die Laubengänge, Nis­chen und Vor­plätze und müssen ent­fer­nt wer­den. Ausser­dem dür­fen keine brennbaren Mate­ri­alien wie Brennholz vor den Wohun­gen gelagert wer­den. Zusät­zliche Aus­baut­en, Deck­en- und Wand­bek­lei­dun­gen sowie Deko­ra­tio­nen aus brennbaren Mate­ri­alien sind nicht erlaubt.

Vie­len Dank für euer Ver­ständ­nis und eure Mithilfe.

Beste Grüsse
Philippe

 


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