
26.07.2023
Räumung Laubengänge:
Ich habe euch ein Schreiben betreffend Räumung der Laubengänge gesandt und darauf verschiedene Rückmeldungen erhalten. Daher habe ich mich an die Gemeinde gewendet, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Laubengänge, Nischen und Vorplätze müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein. Es ist wichtig, dass diese Orte im Falle eines Brandes als Flucht- und Rettungswege dienen können. Aus diesem Grund dürfen sie keinen anderen Zwecken dienen und müssen völlig frei von Gegenständen bleiben.
Gegenstände wie Möbel, Schuhgestelle, Velos und auch Blumentöpfe gehören nicht in die Laubengänge, Nischen und Vorplätze und müssen entfernt werden. Ausserdem dürfen keine brennbaren Materialien wie Brennholz vor den Wohungen gelagert werden. Zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen sowie Dekorationen aus brennbaren Materialien sind nicht erlaubt.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe.
Beste Grüsse
Philippe
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